Die private Krankenversicherung (PKV) bietet im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht nur individuell anpassbare Leistungen, sondern auch eine langfristige Beitragsstabilität. Während die GKV mit steigenden Beiträgen und begrenzten Leistungen konfrontiert ist, ermöglicht die PKV durch Altersrückstellungen und flexible Tarifmodelle eine planbare finanzielle Vorsorge für das Alter.
In der PKV können Versicherte ihren Versicherungsschutz individuell gestalten. Ob Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus oder alternative Heilmethoden – die private Krankenversicherung, kurz PKV, bietet maßgeschneiderte Tarife, die den persönlichen Bedürfnissen entsprechen. Im Gegensatz dazu ist der Leistungskatalog der GKV gesetzlich festgelegt auf den § 12 Abs. 1 Satz 1 und 2 Sozialgesetzbuch V (SGB).
Ein wesentlicher Vorteil der PKV ist die Bildung von Altersrückstellungen. Seit dem 1. Januar 2000 wird ein gesetzlicher Zuschlag von 10 % auf den Beitrag erhoben, der zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr gezahlt wird. Diese Rückstellungen werden in der PKV verzinslich angelegt und dienen dazu, Beitragserhöhungen im Alter abzufedern. Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung sinkt somit im Alter.
Zusätzlich bieten die meisten privaten Krankenversicherer Beitragsentlastungskomponenten an, siehe 3.
Beitragsentlastungskomponenten auch Beitragsentlastungstarif genannt, sind spezielle Zusatztarife, mit denen der Versicherungsnehmer dafür sorgen kann, dass er zum Rentenbeginn einen reduzierten Beitrag zahlt. In der richtigen Tarifkombination kann der heutige Neukunde oder Neukundin jetzt schon dafür sorgen, dass der Beitrag als Rentner unter 100,-€ für die private Krankenversicherung liegt. Versicherer wie zum Beispiel die HanseMerkur private Krankenversicherung bieten zusätzlich zu den gesetzlichen Altersrückstellungen optionale Beitragsentlastungstarife und SB Senkung an. Diese ermöglichen es, die monatlichen Beiträge im Rentenalter sogar bis auf 0 € zu reduzieren, bei gleichzeitigem Entfall der Selbstbeteiligung, kurz SB.
Die GKV finanziert sich über ein Umlageverfahren, bei dem die Beiträge der aktuell Erwerbstätigen die Kosten der aktuellen Leistungsempfänger decken. Dieses System ist anfällig für demografische Veränderungen und steigende Gesundheitskosten. Zusätzlich ist das System der gesetzlichen Krankenversicherung auf staatliche Hilfe angewiesen. Der deutsche Staat unterstützt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) jährlich mit einem festen Bundeszuschuss. Für das Jahr 2025 beträgt dieser Zuschuss 14,5 Milliarden Euro. Dieser Betrag dient dazu, versicherungsfremde Leistungen zu finanzieren. Im Gegensatz dazu basiert die PKV auf dem Kapitaldeckungsverfahren, bei dem jeder Versicherte durch seine Beiträge für die eigenen zukünftigen Gesundheitskosten vorsorgt.
Die private Krankenversicherung bietet nicht nur individuell anpassbare Leistungen, sondern auch eine langfristige finanzielle Planungssicherheit durch Altersrückstellungen. Im Vergleich zur GKV ermöglicht die PKV eine höhere Flexibilität und Beitragsstabilität, insbesondere im Alter. Für Personen mit gehobenen Ansprüchen an ihre Gesundheitsversorgung und dem Wunsch nach planbaren Kosten stellt die PKV eine überzeugende Alternative dar.
Jede Person, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) wechselt, trägt zur Entlastung der GKV bei – und zwar in mehrfacher Hinsicht:
Kein Anspruch auf Bundeszuschüsse:
Die GKV wird jährlich mit Milliardenbeträgen aus Steuermitteln gestützt (2024: 14,5 Mrd. €). Wer privat versichert ist, erhält keinen Anteil an diesen staatlichen Zuschüssen – der Steuerzahler wird also nicht mehr für diese Person belastet.
Reduzierter Leistungsdruck:
Privatversicherte nehmen keine Leistungen aus dem gesetzlich vorgegebenen GKV-Leistungskatalog in Anspruch – Arztpraxen, Kliniken und Therapien für gesetzlich Versicherte werden so entlastet.